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AGB
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Allgemein: Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche. jetzige und künftige Geschäftsverbindungen. Abweichungen
davon müssen schriftlich von uns bestätigt werden. Einkaufsbedingungen
des Bestellers ,(verpflichten uns nicht. Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist in jedem Fall Hall in Tirol (Sämtliche Angebote sind unverbindlich
hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeiten, Änderungen in Form und
Beschaffenheit sowie Aussehen. Ab einem Warenwert von 400,00 EURO netto
excl. MwSt. liefern wir portofrei (im Inland).
2. Angebot und
Abnahmeverpflichtung: Alle Angebote sind unverbindlich 3. Lieferfristen:
Lieferfristen sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
Unvorhergesehene Lieferungshindernisse wie Falle höherer Gewalt,
Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem der
Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen den Verkäufer,
die 4. Preise: Die angegebenen Preise sind pro Stück oder Paar, sie sind freibleibend und verstehen sich EURO. Sollten sich die in Listen, Katalogen bzw. Websites angegebenen Preise erhöhen, sind wir berechtigt, auch ohne vorhergehende Rückfrage, die Lieferung zu den neuen Preisen vorzunehmen. In jedem Falle werden die Tagespreise in Rechnung gestellt. Für den Umfang der Lieferung und die Preise ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. .der Lieferschein maßgebend. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager des Lieferers. Andere Abreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie von dem Lieferer schriftlich bestätigt sind. Für den Fall der Abnahmeverweigerung ist der Lieferer berechtigt, außer den entstandenen Kosten für Hinsehndung, Lagergeld und Rücksendung, 10% des Rechnungs- (Verkaufs-) Preises als Entschädigung zu verlangen. 5. Versand: Falls
im Auftrag oder auf der Rechnung nichts andres bestimmt ist, gilt
Folgendes: b) Jede Sendung muss vor der Abnahme auf ihre Beschaffenheit geprüft werden- Festgestellte Beschädigungen, sowie das Fehlen von Bestandteilen sind sofort bahnamtlich oder von dem Transportunternehmen auf dem Frachtbrief bestätigen zu lassen. Dieser Frachtbrief ist sofort an uns einzusenden. Jeder Anspruch auf Schadenersatz geht verloren, wenn nicht der Empfänger bei äußerlich erkennbaren Mängeln den Zustand des Gutes vor dessen Abnahme hat bahn- oder postseitig bzw. von UPS oder DPD schriftlich feststellen lassen. Beschädigungen oder Minderung, die bei der Abnahme äußerlich nicht erkennbar waren, hat der Empfänger sofort nach Entdeckung des Schadens, spätestens aber der Bahn binnen einer Woche, der Post, UPS und DPD binnen 24 Stunden nach Abnahme des Gutes schriftlich anzuzeigen und Tatbestandaufnahme zu beantragen. 6. Zahlung: Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung. Bei Zielüberschreitung ist die Lieferfirma zu Berechnung banküblicher Zinsen berechtigt. Zahlungen sind nur unmittelbar an die Lieferfirma zu leisten oder an Bevollmächtigte, die bei der Zahlung eine schriftliche Inkassovollmacht vorweisen. Die Zurückbehaltung der Zahlung sowie Anrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen ist ausdrücklich ausgeschlossen. 7. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferfirma behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten und an den aus Verarbeitung dieser Ware entstehenden neuen Waren bis zu Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Wechsel oder Schecks gelten erst mit ihrer Einl6sung als Zahlung. Der Besteller darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Er tritt hiermit alle ihm aus Veräußerungen oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Waren jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber an die Lieferfirma ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese Forderungen für die Lieferfirma einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sofort mitzuteilen. 8. Beanstandungen: Beanstandungen der Menge oder Beschaffenheit der Waren können innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Sendung berücksichtigt werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, unbeschadet etwaiger Garantieansprüche. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es der Lieferfirma überlassen. Entweder Ersatz oder entsprechende Gutschrift zu erstellen. Weitere Ersatzansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. 9. Gewährleistung: Eine Garantie oder Gewahrleistung für gelieferte Waren wird nur soweit übernommen, als sie von den Herstellerfirmen geleistet wird. Auf jeden Fall gehen alle Versand- und Verpackungs- sowie Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Bestellers. Der Besteller/Käufer hat in jedem Fall nur Anspruch auf Mangelbeseitigung. Wandlung auf Minderung sowie Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 10. Rücksendung: Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Teile werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Auf jeden Fall müssen Rücksendungen frachtfrei erfolgen und sind nur nach vorheriger Zustimmung möglich. Die Lieferfirma ist berechtigt, auch bei genehmigten Rücksendungen Ersatz des entgangenen Gewinns zu beanspruchen. Bei Rücknahme werden 10% Gebühr berechnet. 11. Transportschäden: Der Besteller hat ankommende Sendungen von der Bahn, UPS, DPD, Post, Spedition usw. auf ihren äußerlichen Zustand zu überprüfen und Ersatzansprüche für Transportschäden selbst direkt bei der Bahn, UPS, DPD, Post, Spedition usw. geltend zu machen. Die Bezahlung der Rechnung hat unbeschadet vorliegender Beanstandungen termingerecht zu erfolgen.
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